Ab dem 01.01.2026 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle.
Allerdings ändern sich die Unterhaltsbeträge nur minimal.
Das Kindergeld steigt von 255,00 € auf 259,00 €.
Daher ändern sich die Zahlbeträge für den Mindestunterhalt wie folgt:
Altersstufe 0-5: von 354,50 € auf 356,50 €
Altersstufe 6-11: von 426,50 € auf 428,50 €
Altersstufe 12-17: von 521,50 € auf 523,50 €
Altersstufe ab 18: von 438,00 € auf 439,00 €
Der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen bleibt bei 1.450 €.
Erstmals seit 2020 beziffert die Düsseldorfer Tabelle für 2026 wieder den angemessenen Selbstbehalt beim Elternunterhalt. Dieser liegt zukünftig bei mindestens 2.650 € zuzüglich 70 % des darüber hinausgehenden Einkommens für erwachsene Kinder, die für ihre Eltern Unterhalt leisten sollen.
Benötigen Sie rechtliche Unterstützung beim Unterhalt? Dann vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin.
Denise Threm
Rechtsanwältin *
Sekretariat Frau Roth
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