Neue Düsseldorfer Tabelle 2026

von | 5 Dez. 2025

Familienrecht Rechtsanwälte Staab und Kollegen

Ab dem 01.01.2026 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle.

Allerdings ändern sich die Unterhaltsbeträge nur minimal.

Das Kindergeld steigt von 255,00 € auf 259,00 €.

Daher ändern sich die Zahlbeträge für den Mindestunterhalt wie folgt:

Altersstufe 0-5: von 354,50 € auf 356,50 €

Altersstufe 6-11: von 426,50 € auf 428,50 €

Altersstufe 12-17: von 521,50 € auf 523,50 €

Altersstufe ab 18: von 438,00 € auf 439,00 €

Der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen bleibt bei 1.450 €.

Erstmals seit 2020 beziffert die Düsseldorfer Tabelle für 2026 wieder den angemessenen Selbstbehalt beim Elternunterhalt. Dieser liegt zukünftig bei mindestens 2.650 € zuzüglich 70 % des darüber hinausgehenden Einkommens für erwachsene Kinder, die für ihre Eltern Unterhalt leisten sollen.

Benötigen Sie rechtliche Unterstützung beim Unterhalt? Dann vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin.

Denise Threm

Rechtsanwältin *

Sekretariat Frau Roth

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