Strafrecht

Wir vertreten Ihre Rechte.

Gerade im Strafrecht gilt der Grundsatz “Reden ist Silber, Schweigen ist Gold”.

Keinesfalls sollten Sie auf eine polizeiliche Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung reagieren, sondern umgehend einen Strafverteidiger beauftragen.

Da Sie als Beschuldigter in einem Strafverfahren kein eigenes Recht darauf haben, die amtlichen Ermittlungsakten einzusehen, ist es unabdingbar, sich zum frühestmöglichen Zeitpunkt anwaltlicher Hilfe zu bedienen.

Der Strafverteidiger hat dann ein Recht auf vollständige Akteneinsicht und ist so in der Lage, Sie in jeder Lage des Verfahrens – ob im Ermittlungsverfahren-, Haupt- oder Strafvollstreckungsverfahren qualifiziert zu vertreten.

Ob im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts, des Verkehrsstrafrechts oder des Wirtschaftsstrafrechts, stehen wir Ihnen schnell, umfassend und effektiv zur Seite.

Herr Rechtsanwalt Roman Bücker, Fachanwalt für Verkehrsrecht, ist Ihr Ansprechpartner auf allen Gebieten des Strafrechts.

Strafrecht

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Betäubungsmittelstraftrecht

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Wirtschaftsstrafrecht

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Körperverletzung-, Tötungs- und Brandstiftungsdelikte

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Entschädigung nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz (StrEG)

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Strafvollstreckung bzw. Strafvollzug

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Verkehrsstrafrecht

Ihr Ansprechpartner für Strafrecht in Saarbrücken

Roman Bücker

Rechtsanwalt & Partner